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   BFH, 27.09.1967 - I 231/64   

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https://dejure.org/1967,1986
BFH, 27.09.1967 - I 231/64 (https://dejure.org/1967,1986)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1967 - I 231/64 (https://dejure.org/1967,1986)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1967 - I 231/64 (https://dejure.org/1967,1986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 255
  • DB 1968, 66
  • BStBl II 1968, 67
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.01.1956 - I 242/54 U

    Entziehung von der Mitwirkungspflicht durch Behauptung, dass es sich um fremde

    Auszug aus BFH, 27.09.1967 - I 231/64
    Der Senat hat im Urteil I 242/54 U vom 17. Januar 1956 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 62 S. 182 - BFH 62, 182 -, BStBl III 1956, 68) entschieden, daß sich die Steuerpflichtigen in den gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren nicht darauf berufen können, daß ihnen die Namhaftmachung der Geschäftsfreunde nicht zugemutet werden könne.
  • BFH, 29.10.1959 - IV 579/56 S

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Bedenken gegen die steuerliche

    Auszug aus BFH, 27.09.1967 - I 231/64
    Der IV. Senat des BFH ist im Urteil IV 579/56 S vom 29. Oktober 1959 (BFH 70, 68, BStBl III 1960, 26) dieser Rechtsprechung gefolgt, wobei besonders hervorgehoben wurde, daß das FA nicht verpflichtet sei, sich auf anderweitige Beweisangebote der Steuerpflichtigen einzulassen.
  • BFH, 16.03.1988 - I R 151/85

    Bei Ertragsteuern ist § 160 AO auf Schulden deren Ansatz sich in der Jahresbilanz

    Der Ansatz einer Darlehensschuld kann sich zwar im Bereich der Substanzsteuern im Rahmen sowohl der allgemeinen Vermögensermittlung als auch der Betriebsvermögensermittlung auswirken (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1967 I R 231/64, BFHE 90, 255, BStBl II 1968, 67).

    Soweit der Entscheidung des Senats in BFHE 90, 255, BStBl II 1968, 67 eine andere Auffassung entnommen werden könnte, hält der Senat an ihr nicht länger fest.

    Das FA beruft sich insoweit zu Unrecht auf das Urteil des erkennenden Senats in BFHE 90, 255, BStBl II 1968, 67, als in dem Urteilsfall ein fingiertes Darlehen gewinnerhöhend aufgelöst wurde, weil das FG festgestellt hatte, daß der Steuerpflichtige nichtversteuerte Betriebseinnahmen seinem Betrieb als angebliches Darlehen zur Verfügung gestellt hatte.

  • KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06

    Steuerberatung: Pflichten des Steuerberaters bei Erstellung von

    Er hätte ferner auf die Rechtsfolgen einer unzureichenden Offenbarung, insbesondere auf die Möglichkeit einer Gewinn erhöhenden Zurechnung des Darlehnsbetrages der Firma Wnnnnnnnnnnnnnnn (vgl. hierzu BFHE 90, 255; BFH NV 1988, 208; FG Berlin EFG 2002, 441) hinweisen müssen.
  • BFH, 29.01.1992 - X R 145/90

    Einkünftekorrektur nach Schätzungsgrundsätzen auf Grund einer zu Unrecht

    Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist eine passivierte fingierte Darlehensschuld mit der Folge aufzulösen, daß eine Gewinnerhöhung eintritt (BFHE 153, 293, BStBl II 1988, 789 unter 4; unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 27. September 1967 I R 231/64, BFHE 90, 255, BStBl II 1968, 67).
  • BFH, 24.03.1987 - I B 156/86

    Offenbarungspflichten bei ausländischen Domizilgesellschaften

    Diese Vermögensmehrung kann jedoch aus steuerpflichtigen Gewinnen, aus steuerfreien Einnahmen oder aus Einlagen stammen (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1967 I 231/64, BFHE 90, 255, BStBl II 1968, 67).
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